Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist Versicherungssparte in der klar ist, dass so gut wie nichts klar ist.
Das Stichwort lautet „Unverbindlichkeiten“!
Unverbindlichkeiten sind Formulierungen in den allgemeinen Versicherungsbedingung (AVBs), die Einschränkungen zu beschriebenen Leistungen darstellen und sehr häufig dazu führen, dass im Versicherungsfall Leistungen nicht gewährt, abgelehnt oder die Zahlung zumindest verzögert werden. Dies führt dazu, dass eine große Zahl von BU-Versicherungen im Versicherungsfall zur Klärung bei Gericht landen. Ein unabsehbares Risiko und ein großer zeitlicher und finanzieller Aufwand sind nicht selten das Resultat und belasten den berufsunfähig gewordenen Versicherten zusätzlich.
Die Unverbindlichkeiten in den Vertragswerken beginnen aktuell bereits beim Leistungskern und ziehen sich wie ein roter Faden durch die Vertragswerke aller Anbieter. Das hat Auswirkungen für Versicherte.
Siegel, Ratings und Bewertungen bilden ein falsches Bild.
Aktuell suggerieren Ratings über „Preis-“, „Service-“ oder „Kennzahlenparameter“ eine homogene und weitgehend gleichwertige Produktqualität in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da bezeichnen sich Versicherungsgesellschaften als „Testsieger“ und kommen in unseren neutralen Analysen (PremiumSoftware) noch nicht einmal ins Mittelfeld der leistungsstärksten BU-Versicherungen. Dies findet seinen Ursachen in der Tatsache, dass die allgemeinen Vertragsbedingungen bei den gängigen Vergleichen weitestgehend unberücksichtigt bleiben. Die Produktqualität ist in der Breite, nach unserer Meinung nach erheblich verbesserungswürdig.